Die Sozietät Bondzio, Siegner, Jung, Brendel und Urrutia-Jöns gehört mit vier Fachanwälten für Arbeitsrecht zu den in diesem Rechtsgebiet regional führenden Kanzleien. Die erfolgreiche Zusammenarbeit und langjährige Erfahrung hat dazu geführt, dass die Kanzlei bei Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts, des Kündigungsschutzrechts, des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts sowie der arbeitsgerichtlichen Prozessführung bundesweit außergerichtlich und in allen Instanzen erfolgreich vor Gericht tätig ist. Weitere Schwerpunkte bilden das Wohnungseigentums- und Mietrecht, das private Baurecht und das Verkehrsrecht.

Durch die regelmäßige Verstärkung durch junge Kollegen gelingt es der Kanzlei immer wieder aufs Neue, jahrelange Erfahrung und Expertise mit hochaktuellem Wissen rund um Gesetzesänderungen und Gesetzesneueinführungen sowie dem aktuellen Stand der juristischen Forschung zu kombinieren und dadurch optimale außergerichtliche und gerichtliche Lösungen zu entwickeln und durchzusetzen.

Alle Anwälte der Kanzlei vertreten ständig Klienten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Die Rechtsanwälte Bondzio, Siegner, Jung und Brendel sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Um in den bearbeiteten Rechtsgebieten stets überdurchschnittliche und interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten gewährleisten zu können, haben sich die Mitglieder der Kanzlei daneben jeweils auf weitere Rechtsgebiete spezialisiert. Rechtsanwalt und Notar Frank-Rainer Bondzio ist mit einem weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit zuständig für die vertragliche Gestaltung und Betreuung in den Bereichen Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Familien- und Erbrecht. Rechtsanwalt Stefan Siegner ist darüber hinaus auch Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwalt Thomas Jung betreut als Fachanwalt für Verkehrsrecht anspruchsvolle Mandate aus den Bereichen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsunfallrecht. Rechtsanwalt Mark Oliver Brendel ist auch in den Fachbereichen Miet-, WEG- und Familienrecht tätig. Seit dem Jahr 2019 vertritt Rechtsanwalt Daniel Urrutia-Jöns neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Spezialisierung auf Omnibus- und LKW-Unfälle und das Verkehrsstrafrecht Mandanten insbesondere auch auf den Gebieten des privaten Baurechts und des Erbrechts.

  • Frank-Rainer Bondzio

    Frank-Rainer Bondzio

    Rechtsanwalt / Notar (Bundesrepublik Deutschland)
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Stefan Siegner

    Stefan Siegner

    Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • Thomas Jung

    Thomas Jung

    Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Mark Oliver Brendel

    Mark Oliver Brendel

    Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Daniel Urrutia-Jöns

    Daniel Urrutia-Jöns

    Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Kontakt

    Kontakt

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